Das Arbeitsschutzgesetz setzt die europäische Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG in deutsches Recht um. Wie der Name vermuten lässt, dient das Gesetz dazu, nahezu allen Beschäftigten im Rahmen ihrer Beschäftigung bzw. ihrer Arbeit Schutz und Gesundheit zu gewährleisten. So lautet die vollständige Bezeichnung des Gesetzes entsprechend „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“, kurz „ArbSchG“. Nur wenige Berufsgruppen werden von diesem Gesetz nicht geschützt, dazu gehören unter anderem Beschäftigte auf Seeschiffen oder  Hausangestellte in Privathaushalten

Wie jedes Gesetz so ist auch dieses verkündet im Bundesgesetzblatt (Teil 1), kurz BGBl. genannt.