Verantwortliche Elektrofachkraft

VEFK

Die Verantwortliche Elektrofachkraft: 

Eine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) übernimmt die ansonsten dem Unternehmer oder Geschäftsführer obliegende Fach- und Aufsichtsverantwortung für den Elektrotechnischen Betriebsteil in einem  Unternehmen, einer Abteilung oder einem Bereich.

 

Bestellen oder Beauftragen einer VEFK?

Nach § 13 ArbschG kann der Arbeitgeber “zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.“; der Arbeitgeber kann also diese Verantwortung und die damit verbundenen Aufgaben abgeben. Dies ist auch sehr sinnvoll, insbesondere wenn der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechend benötigte Qualifikation verfügt, selbst keine zeitlichen Resourcen für dieses Bereich frei hat oder seine Aufgaben einen anderen Schwerpunkt haben.  Ansonsten trägt der Unternehmer bzw. Geschäftsführer eines Unternehmens die volle Verantwortung, auch  für den elektrotechnischen Arbeitsschutz.

Fazit: Der Unternehmer bzw. Geschäftsführer kann also selbst entscheiden, ob er die volle Verantwortung für die elektrotechnische Sicherheit in seinem Unternehmen selbst übernehmen will, oder ob er hierzu eine entsprechend qualifizierte Elektrofachkraft bestellen möchte.

    Welche Qualifikation benötigt eine VEFK?

    Personen mit einer der nachfolgend aufgeführten Ausbildungen mit bestandenem Abschluss im Fachbereich der Elektrotechnik dürfen für die Aufgabe als verantwortliche Elektrofachkraft beauftragt oder bestellt werden

    • Industriemeister
    • Handwerksmeister
    • Diplomingenieur
    • Bachelor bzw. Master
    • staatlich geprüfter Techniker

     Reicht die Reine Qualifikation zur Bestellung einer VEFK ?

    Die reine Qualifikation ist  Voraussetzung jedoch noch kein Indiz für die hinreichende Kompetenz einer zu bestellenden VEFK. Die Sorgfaltspflicht des Unternehmers fordert  eine entsprechende Auswahl eines geeigneten Kandidaten nach fachlichen und persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten, da die zukünftige VEFK auch Unternehmerpflichten übernehmen kann bzw. soll.

    welche Rechtliche Verantwortung hat eine VEFK  ?

    Hier darf man nicht mit nur “Ja” antworten, auch wenn dies ein zentral wichtiger Punkt ist. Die Verantwortliche Elektrofachkraft hat die Fach- und Aufsichtsverantwortung; die unternehmerische volle Verantwortung für alle Elektrotechnischen Arbeiten und Einrichtungen und damit auch für die gesamte elektrotechnische Sicherheit im Arbeitsschutz. Betroffen sind also nicht nur Elektrofachkräfte, sondern auch Elektrotechnisch unterwiesene Personen sowie alle Mitarbeiter und Besucher. Wenn ein Unfall im Zusammenhang mit dem Versagen der Elektrosicherheit geschieht, ist die VEFK dafür verantwortlich. Sie übernimmt die volle unternehmerische Verantwortung, hat damit aber auch die volle unternehmerische Entscheidungsgewalt. Sie ist also in Punkto Elektrosicherheit sowohl weisungsbefugt (gegenüber allen Mitarbeitern, auch allen Führungskräften) als auch frei jeglicher Weisung; niemand kann der VEFK eine Anweisung für ihren Verantwortungsbereich erteilen.

     

    Wie weit geht die Kompetenz der VEFK?

    Ganz krass gesagt: Wenn die VEFK sagt “Wir halten hier die Produktion an, ich kann es nicht verantworten, dass hier weitergearbeitet wird”, dann ist das so. Dies ist aber selten und der allerletzte Schritt und tatsächlich der Worst Case. Zudem ist die Grenze der Entscheidungsgewalt einer VEFK dort erreicht, wo es nicht mehr um Elektrosicherheit geht. Die VEFK kann nicht entscheiden, welche Produkte gefertigt werden, oder andere unternehmerische Entscheidungen treffen.

    Wie läuft die Bestellung einer VEFK ab?

    Sie sollten sich als Unternehmer mit einem potentiellen Kandidaten zusammensetzen. Es muss auch schlicht die Chemie stimmen, denn Sie arbeiten miteinander. Bevor Sie jemanden zur VEFK bestellen, sollte ein Rahmen des Verantwortungsbereichs definiert werden: Um was alles geht es überhaupt? Ist es nur eine Produktionslinie, oder die ganze Produktion? Nur um einen Standort oder um mehrere? Geht es nur um die Anlagen oder auch um die Gebäudeinstallation? Wenn es zu einer Bestellung zur VEFK kommt, sollten Sie auch gemeinsam ein Budget festlegen, über welches die VEFK eigenverantwortlich entscheiden kann. Dies schafft Rechts- und Arbeitssicherheit für Sie beide.

     

    Fachaufsicht und Weisung

    Die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) nach DIN VDE 1000-10 übernimmt die Unternehmerhaftung. Hierdurch ergeben sich konkrete Konsequenzen was Weisung und Fachaufsicht betrifft.
    1. Die gesamte Fachaufsicht bezogen auf Elektrosicherheit fällt vom Unternehmer an die VEFK
    2. Die VEFK die gegenüber allen Mitarbeitern in Punkto elektrotechnischen Arbeiten im Bezug auf Arbeits- und Elektrosicherheit von Mensch und Maschine unmittelbar weisungsbefugt
    3. Die VEFK ist von jeder unternehmerischen Weisung befreit; weder kann der Geschäftsführer oder Unternehmer die VEFK überstimmen noch diese Anweisen eine bestimmte Maßnahme ausführlen zu lassen bzw. zu unterbinden.

     

     

     

    Markus Kreuels 31.10.2021

    Eine Verantwortliche Elektrofachkraft ist eine Person die als Elektrofachkraft Fachverantwortung und darüber hinaus mit der Wahrnehmung von Unternehmerpflichten hinsichtlich der elektrotechnischen Anforderungen beauftragt ist (DIN VDE 0100-10)