Allgemeine Geschäftsbedingungen 

von KREUELS  E-S-D-O Consulting

 

Stand 27.12.2020

 

  1. Geltungsbereich

 

Allen Leistungen im Rahmen von Beratungen, Betreuungen, Schulungen, Seminar und Workshopveranstaltungen sowie technischen und kaufmännischen Dienstleistungen oder ähnlichen Aufträgen liegen diese „Allgemeinen Geschäftsbedingung“ der KREUELS E-S-D-O CONSULTING zugrunde. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

  1. Vertragsgegenstand / Leistungsumfang

 

Gegenstand eines Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Schulungstätigkeit, Beratungstätigkeit oder sonstige Dienstleistung, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Gegenstand kann auch die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken sein. Die Leistungen des Auftragnehmers sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.

 

Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftragnehmer sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Der Auftragnehmer hat gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Im Übrigen entscheidet er nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter er einsetzt oder austauscht.

 

  1. Leistungsänderungen

 

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand des Auftragnehmers oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der Termine. Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann der Auftragnehmer eine gesonderte Beauftragung hierzu verlangen. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

  1. Mängelbeseitigung

 

Soweit die Leistungen nachbesserungsfähig sind, wird der Auftragnehmer etwaige von ihm zu vertretende Mängel beseitigen, soweit ihm das mit einem angemessenen Aufwand möglich ist. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen, spätestens jedoch einen Monat nach Leistungserbringung.

 

  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

 

  1. Vergütung / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung

 

Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar oder als Festpreis schriftlich vereinbart). Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweise sind im Vertrag geregelt. Soweit bei längerfristigen Verträgen nach Aufwand abgerechnet wird, gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Auftragnehmers. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

  1. Sicherung der Leistungen

 

Der Auftraggeber informiert KREUELS E-S-D-O CONSULTING oder seinen Beauftragten vor und während der vereinbarten Auftragsrealisierung über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind (Mitwirkungspflicht). Bei Inhouse-Veranstaltungen oder -Aufträgen wird vom Auftraggeber eine verantwortliche Kontaktperson benannt. Sollten seitens des Auftraggebers Teile des vereinbarten Auftrages an Dritte vergeben werden, so ist KREUELS E-S-D-O CONSULTING mit der Koordinierung zu beauftragen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und gegebenenfalls didaktischen Erfordernissen herzustellen. KREUELS E-S-D-O CONSULTING  ist berechtigt, Medien, Geräte und andere Materialien auszuwählen. Räumlichkeiten und Ausstattung werden vom

Auftraggeber bereitgestellt, sofern nichts anderes vereinbart ist. KREUELS E-S-D-O CONSULTING ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten.

 

  1. Termine

 

Kann KREUELS E-S-D-O CONSULTING oder sein Beauftragter die vereinbarte Leistung wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Umständen nicht vereinbarungsgemäß erbringen, so ist er unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht vereinbarungsgemäß wahrgenommen werden, bemüht sich KREUELS  E-S-D-O CONSULTING, einen Alternativtermin innerhalb von fünf Monaten zu benennen.

Gelingt dies, so ist eine Bearbeitungsgebühr von 15 % des vereinbarten Honorars zuzüglich anfallenden Kosten zu zahlen. Kann kein Alternativtermin vereinbart werden, sind bei Absagen innerhalb von vier Monaten vor der Durchführung der Veranstaltung 30 %, bis zu zwei Monaten 60 % und bis zu einem Monat 100 % des vereinbarten Honorars zuzüglich entstandener Kosten zu zahlen. Bei möglichen Seminarterminen auf der Homepage www.kesdo.de sowie in den Informationsunterlagen handelt es sich um eine unverbindliche Terminvorschau. Für diese Termine können sich Interessenten schriftlich per  E-Mail anmelden. KREUELS E-S-D-O CONSULTING behält sich eine Änderung der Termine, Ort, Dauer und Inhalte sowie gegebenenfalls eine Gebührenänderung der Seminare, Workshops, Schulungen oder Unterweisungen aus wichtigem Grund auch nach Anmeldebestätigung vor. Der Vertrag kommt erst mit der Anmeldebestätigung, die von KREUELS E-S-D-O CONSULTING umgehend an den potentiellen Teilnehmer gesandt

wird, zustande.

Die Anmeldung zu einem Seminar kann bis einschließlich 14 Kalendertage vor Seminarbeginn schriftlich per Brief oder E-Mail (Seminartag zählt nicht) kostenfrei widerrufen werden. Wird die Anmeldung erst innerhalb von 13 bis einschließlich acht Kalendertagen vor Seminarbeginn (auch hier zählt der Seminartag nicht) storniert, stellen wir 50 % der Seminarkosten in Rechnung. Erfolgt die Stornierung erst innerhalb von sieben Kalendertagen oder erscheint der Teilnehmer nicht zum Seminar, stellt KREUELS E-S-D-O CONSULTING  die volle Seminargebühr in Rechnung. KREUELS E-S-D-O CONSULTING behält sich Absagen aus wichtigen organisatorischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Trainers) vor. Ist eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin (gegebenenfalls an einem anderen Seminarort) nicht möglich, erhält der Teilnehmer seine bereits bezahlten Gebühren zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

 

  1. Schutz des geistigen Eigentums und Copyright

 

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Auftragnehmer Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen nur das oben beschriebene, eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen/Werke von KREUELS E-S-D-O CONSULTING  oder von Teilen daraus behält sich KREUELS E-S-D-O CONSULTING  vor. Kein Teil der Unterlagen oder Werke darf durch den Auftraggeber – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung von KREUELS E-S-D-O CONSULTING  in irgendeiner Form – privat wie beruflich – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer System verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

 

  1. Treuepflicht

 

Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.

 

  1. Datenspeicherung, Datenschutz und Schweigepflicht

 

KREUELS E-S-D-O CONSULTING ist berechtigt im Rahmen der Zweckbestimmung, alle erforderlichen geschäfts- und personenbezogenen Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Diese Daten dienen ausschließlich zur Verwendung interner Zwecke. Eingeschlossen ist hier die Nutzung der Daten durch die Kooperationspartner zur Auftragsrealisierung für KREUELS E-S-D-O CONSULTING. Der Auftragnehmer ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.

 

  1. Haftung

 

Die Dienstleistungen werden von KREUELS E-S-D-O CONSULTING bestmöglich erfüllt. Eine Erfolgsgarantie gemäß der Aufgabenstellung kann jedoch nicht übernommen werden. Wenn und soweit etwaige Fehler bei Beratungen, Dienstleistungen oder ähnlichen Aufträgen darauf beruhen, dass der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von KREUELS E-S-D-O CONSULTING  ausgeschlossen. KREUELS E-S-D-O CONSULTING haftet für Schäden aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß oder aus unerlaubten Handlungen nur, wenn und soweit sie von KREUELS E-S-D-O CONSULTING vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind; höchstens jedoch bis zu einem Betrag von Euro 2.500,-. Für durchgeführte Beratungen, Dienstleistungen oder ähnliche Aufträge durch Kooperationspartner von KREUELS E-S-D-O CONSULTING haftet nicht. für Schäden, die durch Hacker und/oder schädigende Softwareprogramme im elektronischen Datentausch entstehen können.

 

  1. Höhere Gewalt

 

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

 

  1. Kündigung

 

Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unbenommen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

  1. Zurückbehaltungsrecht / Aufbewahrung von Unterlagen

 

Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Auftragnehmer an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht. Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat. Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im übrigen ein Jahr, bei zurückbehaltenen Unterlagen zwei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

 

  1. Unwirksamkeitsklausel

 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen vorstehender Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Soweit keine Vereinbarungen getroffen sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

  1. Anwendbares Recht

 

Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendung.